Elektronische Verordnung von DiGA
Digitale Gesundheitsanwendungen lassen sich mit APRIS 3.0 direkt aus der Patientenakte verordnen. Vier klare Schritte führen das Praxisteam von der Akte bis zur fertigen Verordnung, auf Wunsch elektronisch.

Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, sind geprüfte Gesundheits-Apps, die Patientinnen und Patienten bei der Behandlung ihrer Erkrankung unterstützen. Sie sind als Medizinprodukt zugelassen, lassen sich ärztlich verordnen und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Ihre Bedeutung im Versorgungsalltag wächst stetig, von der Begleitung bei Migräne bis zur Ernährungstherapie.
Verordnung direkt aus der Patientenakte
Mit APRIS 3.0 verordnen Praxen DiGA einfach und komfortabel, direkt aus der Patientenakte heraus. Die Software berücksichtigt dabei die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und führt das Praxisteam strukturiert durch den Vorgang. So bleibt die Verordnung nachvollziehbar und fügt sich nahtlos in den gewohnten Arbeitsablauf ein.
So funktioniert die DiGA-Verordnung in APRIS
Vier klare Schritte führen das Praxisteam von der Akte zur fertigen Verordnung.
- Patientenakte öffnen. Öffnen Sie die Patientenakte der versicherten Person und wählen Sie den Bereich „Verordnungen“.
- DiGA auswählen. Wählen Sie die gewünschte Anwendung aus dem aktuellen Verzeichnis verordnungsfähiger DiGA.
- Verordnung erstellen. APRIS bereitet die Verordnung automatisch mit den erforderlichen Angaben vor.
- eRezept-Unterstützung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, unterstützt APRIS die elektronische DiGA-Verordnung.
Das schafft mehr Tempo im Praxisalltag. Die Verordnung erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und ohne Medienbruch. Statt zwischen Programmen zu wechseln, bleibt das Praxisteam im vertrauten APRIS-Arbeitsablauf.
Eingebettet in die Komplettlösung APRIS 3.0
Die DiGA-Verordnung ist Teil der vernetzten Komplettlösung APRIS 3.0. Die Software unterstützt die elektronische Patientenakte (ePA), das eRezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), den elektronischen Arztbrief (eArztbrief) und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM). SmartCheck weist zudem direkt im Arbeitsfluss auf Vorsorgeleistungen und auf Disease-Management-Programme (DMP) hin.
Video zur DiGA-Verordnung
Wie die DiGA-Verordnung in der Praxis aussieht, zeigt unser kurzes Video:
Nutzen Sie die Chance
Die DiGA-Verordnung ist ein guter Anlass, die Stärken von APRIS 3.0 im modernen Praxisalltag kennenzulernen. Über 40 Jahre Erfahrung im Gesundheitswesen, ein Umstieg in ein bis zwei Tagen und persönlicher Support durch ein inhabergeführtes Unternehmen sprechen für APRIS.
Mehr zur DiGA-Verordnung und zu APRIS 3.0.
Aktuelle Beiträge

Elektronische Verordnung von DiGA
Digitale Gesundheitsanwendungen lassen sich mit APRIS 3.0 direkt aus der Patientenakte verordnen. Vier klare Schritte führen das Praxisteam von der Akte bis zur fertigen Verordnung, auf Wunsch elektronisch.
Weiterlesen
Videosprechstunde direkt aus dem Praxisalltag
Die integrierte Videosprechstunde in APRIS 3.0 ermöglicht digitale Arzt-Patienten-Kontakte ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand.
Weiterlesen
APRIS 3.0 erfolgreich für die ePA 3.0 zertifiziert
APRIS 3.0 ist erfolgreich für die elektronische Patientenakte (ePA) 3.0 zertifiziert und erfüllt damit die aktuellen Anforderungen der Telematikinfrastruktur.
Weiterlesen
