Qualitätsmanagement
APRIS bietet derzeit folgende QM-Programme:DMP (Disease Management Program)
Disease Management Programme basieren auf der Überlegung, dass sich viele chronische Erkrankungen „managen“ lassen. Dafür werden nach einem vorgegebenen Zeitintervall bestimmte Untersuchungen durchgeführt und bei Abweichungen weitere Maßnahmen initiiert. Zu erwarten sind eine bessere Lebensqualität der Patientinnen und Patienten, die optimierte Betreuung durch den Arzt bzw. die Ärztin und daraus resultierend eine Verminderung der Spätfolgen chronischer Erkrankungen. Das führt letztendlich zu einer Kostenreduktion. Verbunden ist dieser Vorteil jedoch mit einem sehr hohen Bürokratie-Aufwand, der durch die vielfältigen Regeln, die es zu beachten gilt, noch weiter verschärft wird. Deshalb müssen Disease-Management-Programme in einer guten Verwaltungssoftware integriert sein. Apris 3.0 DMP enthält alle benötigten Formulare der DMPs sowie weitere Sonderverträge. Die Programme werden in Deutschland seit 2002 von den gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten angeboten. Sie umfassen regelmäßige Arzttermine mit Beratungsgesprächen und Untersuchungen sowie die Vermittlung von Hintergrundinformationen zum Beispiel durch Schulungen. Praxen, die eine Behandlung im Rahmen von DMP-Programmen anbieten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und festgelegte Qualitätsanforderungen einhalten. Derzeit gibt es in Deutschland DMP für Menschen mit den folgenden chronischen Erkrankungen: KHK, Diabetes Typ I und II, Asthma, COPD und Brustkrebs, in Vorbereitung sind Osteoporose, Depressionen, Rückenschmerzen, Herzinsuffizienz und rheumatoide Arthritis.
Funktionen im Überblick:
HKS (Hautkrebsscreening) für Hausärzt/innen und Dermatolog/innen
Dieses Apris 3.0-Modul richtet sich an Dermatolog/innen und Allgemeinmediziner. Seit 2008 haben die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr können sich die Patientinnen und Patienten alle 2 Jahre untersuchen lassen.Die Untersuchung beinhaltet die gezielte Erhebung der Vorgeschichte, Inspektion der gesamten Haut und Kopfhaut, die Befundmitteilung und die Dokumentation. Die Dokumentation der Befunde wird elektronisch über eine von der Kassenärztlichen Vereinigung überprüfte Software gesammelt. Die Daten werden anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken auf Bundesebene weitergeleitet. Die elektronische HKS-Dokumentation (eHKS) wird mit einem geeigneten Praxisverwaltungsprogramm (von der KBV zertifizierte Software) direkt in der Praxis erstellt. Die Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit des Hautkrebs-Screenings. Durch das Softwareprodukt sollen Sie in die Lage versetzt werden, den Anforderungen im Rahmen der medizinischen Dokumentationen zu entsprechen und den regelmäßigen Datentransfer zu realisieren. Apris 3.0 erfüllt diese Voraussetzungen.
Funktionen im Überblick:
QS-Hörgeräteverordnung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
2012 trat die bundesweite Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung (QSV) in Kraft. Damit wurde die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Versorgung schwerhöriger Patientinnen und Patienten mit Hörgeräten in der vertragsärztlichen Versorgung genehmigungspflichtig. Ärztinnen und Ärzte, denen die Genehmigung erteilt wird, müssen insbesondere Anforderungen an die Dokumentation erfüllen. Mit der Vereinbarung soll eine Betreung der Patientinnen und Patienten auf dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft sichergestellt werden. Mit Apris 3.0 erhalten Sie eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierte Software zur Dokumentation im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung (QSV) für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Die QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung regelt die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Versorgung schwerhöriger Patientinnen und Patienten mit Hörgeräten in der vertragsärztlichen Versorgung.Ärztinnen und Ärzte, die die Leistungen erbringen und abrechnen möchten, benötigen dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Diese erhalten sie, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie betreffen die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, den Umfang der Versorgung und die Anforderungen an die Praxisausstattung. In der QSV ist auch festgelegt, wie das Genehmigungsverfahren abläuft und welche Daten Ärztinnen und Ärzte zum Zwecke der Qualitätssicherung erheben müssen und wie diese verarbeitet werden.
Funktionen im Überblick:
oKFE – Krebsfrüherkennung (Zervixkarzinom und Darmkrebs)
Am 1. Oktober 2020 startete die elektronische Dokumentation für die organisierten Früherkennungsprogramme Gebärmutterhals- und Darmkrebs. Die Dokumentation soll dazu dienen, die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme zu evaluieren und weiterzuentwickeln.




