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Datenschutz-Grundverordnung

Patientendaten gehören in die Praxis, nicht in eine fremde Cloud. APRIS 3.0 speichert Ihre Daten verschlüsselt auf Ihrem eigenen Linux‑Server, protokolliert alle Zugriffe und unterstützt Sie bei den technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

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DSGVO in der Arztpraxis
Was APRIS übernimmt, was Sie selbst verantworten

Seit Mai 2018 gilt die DSGVO; in einer Arztpraxis kommen die Anforderungen des § 203 StGB (ärztliche Schweigepflicht) und das Bundes­datenschutzgesetz hinzu. Viele Praxis­teams merken dabei: Patientendaten technisch abzusichern reicht nicht – auch die tägliche Nutzung der Praxissoftware muss nachvollziehbar, berechtigungsgesteuert und protokolliert sein. Genau an diesem Punkt stoßen ältere Praxis­verwaltungssysteme an ihre Grenzen.

Nach der DSGVO ist die Arztpraxis „Verantwortliche“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 – sie entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Patientendaten. APRIS 3.0 unterstützt Sie dabei, Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen sauber umzusetzen, ersetzt aber nicht Ihr Datenschutz­konzept und Ihre Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten.

 

Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick über datenschutzrelevante Funktionen von APRIS 3.0 und ersetzt keine individuelle Rechts‑ oder Datenschutzberatung. Für eine rechtsverbindliche Bewertung Ihres Datenschutz­konzepts wenden Sie sich bitte an Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n oder eine auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsberatung.

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