Viele Ärztinnen und Ärzte bemerken im Zuge der seit 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO), dass ihre bisherige Praxissoftware den sich daraus ergebenden Anforderungen nicht mehr genügt. Denn es reicht nicht, die Patientendaten hinreichend zu sichern – die Nutzung durch Ärztin/Arzt und Praxispersonal selbst muss datenschutzkonform gestaltet sein. Genau daran scheitern häufig gängige Alt-Systeme. Mit einer veralteten und unflexiblen Software lassen sich DSGVO-konformen Nutzungsregeln und Mitwirkungspflichten kaum rechtssicher umsetzen.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Datenschutz bei der Praxis selbst. Nur sie hat die Hoheit über die zu schützenden Daten und Prozesse. Entscheiden Sie sich, Apris 3.0 zu nutzen, haben Sie eine wichtige Grundlage zur Umsetzung der DSGVO geschaffen. Der Einsatz von Apris 3.0 als modernes und sicheres Praxisverwaltungssystem der 3. Generation ist bereits ein wesentlicher Bestandteil aller Datenschutzmaßnahmen.

Informieren Sie sich:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat konkrete Handlungsempfehlungen für medizinische Einrichtungen zum Thema Datensicherheit veröffentlicht.